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Auf
dieser Seite werden die häufigsten Fragen zum Zahntarif DentKomfort
beantwortet
Stand
01/2010 Änderungen und Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen
des Versicherers!!!
1.
Gibt es beim dent|Komfort Gesundheitsfragen?
2.
Wann leistet der dent-Komfort nicht?
3.
Wer kann den dent-komfort der Universa beantragen?
4.
Leistet der dent|Komfort auch Zahnbehandlungsmaßnahmen?
5.
Leistet der Tarif auch plastische Füllungen (Kunsstoffüllungen)?
6.
Werden auf Zahnreinigungsmaßnahmen (Zahnsteinentfernung) bezahlt?
7.
Was heißt das eigentlich "Verdoppelung des Festzuschusses"?
8.
Reicht die Verdoppelung des Festzuschusses immer aus?
9.
Gibt es beim Zahnersatz Leistungshöchstgrenzen?
10.
Was passiert wenn ich höherwertigren Zahnersatz wähle?
11.
Bildet der Tarif sogenannte Altersrückstellungen?
12.
Gibt es in dem Zahntarif der Universa Wartezeiten?
13.
Was kann ich dagegen tun?
14.
Was leistet der Tarif im aussereuropäischen Ausland
15.
Mit welchen Tarifen der Univsa lässt sich der dent.Privat kombinieren?
Gesundheitsprüfung
im Dent-Komfort:
- Nein
der Tarif kommt ohne
Gesundheitsprüfung aus.
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Keine
Leistung wird erbracht für:
- Für bei Vertragsabschuss fehlende und
nicht dauerhaftersetzte Zähne besteht kein Versicherungschutz.
- Ebenso besteht keine Leistungspflicht
für bei Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen.
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Versicherungsfähigt
im Dent-Komfort sind folgende Personen:
- Versicherungsfähig sind Personen
die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Endet hier
die Versicherung und wird eine z.B. private Krankenversicherung genutzt ist der
Fortfall der Versicherungsfähigkeit unverzüglich anzuzeigen!
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Zahnbehandlungsmaßnahmen
aus dem dent-Komfort:
- Der Tarif leistet im eigentlichen
Sinne keine Zahnbehandlungsmaßnahmen. Zuzahlungen für Füllungen
oder Zahnreinigungen werden im Tariflichen Unfang geleistet.
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Zahnplomben
(Zahnfüllungen)
- Der Tarif leistet Zuschüße zu Zahnfüllungen
in gleicher Höhe wie die GKV, max. 75 EUR pro Kalenderjahr
inkl. der Leistungen für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe.
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Zahnreinigungsmaßnahmen
- Der Tarif Universa Dent-Komfprt erstattet Zahnprophylaxemaßnahmen
(professionelle
Zahnreinigung)wie: Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subginivalen Konkrementen,
mittels Handinstrument, Ultraschall- Läser- oder Pulverstrahlgeräten,
sowie die Fissurenversiegelung und Erstellung eines Mundhygienestatus bis
zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 75 EUR.
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Festzuschuss
& Regelversorgung:
- Die Regelversorgung umfasst nichts
anderes als die Erhaltung, Wiederherstellung der Kaufunktion
mit einfachsten Mittel. Man könnte auch von einer Basisversorgung
sprechen. Genau so ist es mit dem Festzuschuss, dieser wird
gewährt für Zahnersatz in einfachster Ausführung und Güte. Über
Diagnose des Zahnzustandes wird gesetzlich geregelt welche Zahnersatzversorgung
in Betracht kommt. Aus dem Zustand der Zähne und der vorhandenen
Zahnlücke wird die Versorgsmöglichkeit mit Zahnersatz ermittelt
im gleichen Zug der mögliche Festzuschuss für die Behandlungsmaßnahme
ermittelt. Ihre Zahnersatzkosten ergeben sich also aus dem Festzuschuss
+ dem Bonus, der sich aus der regelmäßigen Bonusheftpflege ergibt.
Da die Kasse max 65% der Zahnersatzkosten erstattet bleiben
Sie auf einem naturlichen Selbstbehalt sitzen, der durch einen
Zahntarif mit Verdoppelung des Festzuschusses nochmal deutlich
reduziert wird und in Einzelfällen ihren Kostenanteil auf "Null"
Euro reduziert. (Sofern sich alle Rechnungsanteile innerhalb
der Regelversorgung bewegen)
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Reicht
die Verdoppelung des Festzuschusses immer aus:
- Als ehemaliger Zahntechniker würde
ich sagen: NEIN ! Die Regelversorgung ist im Grunde genommen
nur die zweite Wahl in der Zahnmedizin. Die bessere Technik
und Versorgung erhält man nur ausserhalb der Regelversorgung.
So sind hochwertige Geschiebeartbeiten bei fehlenden Zähnen
allemal besser als Modellgussprothesen mit Klammern die über
kurz oder Lang auch die Klammerzähne schädigen,... Für bessere
Leistungen empfiehlt sich der Dent-Privat!
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Höchstleistungsgrenzen
in den ersten 4 Jahren
- Insgesamt
300 € für alle Maßnahmen des ersten Kalenderjahr
- Wichtig
ist, dass es im ersten Versicherungsjahr keine Anteilige
Erstattung der Leistung gibt, sondern es wird unter Berücksichtigung
der Wartezeiten voll geleistet!
- 600
EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten zwei Versicherungsjahre
- 900
Euro insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Versicherungsjahre
- 1.200
EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Versicherungsjahre
- ab
dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung
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Höherwertiger
Zahnersatz
- Mit
der Verdoppelung
des Festzuschusses sind alle tariflichen Leistungen
ausgeschöft. Sollte Ihr Zahnersatz mehr kosten müssen Sie den
Rest aus eigener Tasche selber tragen.
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Altersrückstellungen
aus den Tarif dent-komfort
- Der Universa
dent komfort gehört zu den sogenannten Risikotarifen und bildet
somit keine Altersrückstellungen. Dies bedeutet das die Tarifprämien
der Altersentwicklung des Kunden in einem festen Zyklus (des
5. Lebensjahr) angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt
mit Erreichen des entsprechenden Lebensalters für die nächste
Altersgruppe. In dieser ist dann der zu diesem Zeitpunkt gültige
Versicherungsbeitrag zu zahlen!
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Wartezeiten
im Zahntarif dentKomfort
- Es
bestehen Grundsätzlich bedingungsgemäße Wartezeiten vom 8 Monaten
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Wartezeitenerlass
im dent-Komfort
- Auf
Antrag können die Wartezeiten erlassen werden, die hierfür Notwendige
Zahnuntersucherung ist vom Antragsteller be zu bringen. Die
Kosten (sofern welche enstehen) gehen zu Lasten des Antragstellers.
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Tarifleistung
im Aussereuropischen Ausland
- Während
eines Aufenthaltes im aussereuropäischen Auslands besteht Versicherungsschutz
ohne besondere Vereinbarung für drei Monate
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Kombinierbarkeit
mit anderen Universa-Tarifen
- Kombinierbart
ist der Dent-Komfort nicht mit dem Dent-Privat. Da hingegen besteht
die Möglich folgende Tarife hin zu zuversichern: GZ, GZ-E und
GZplus.
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